Ihr Anspruch auf den Pflichtteil

Der Pflichtteilsanspruch kann gemäß § 757 ABGB sowohl von den Nachkommen als auch vom Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen geltend gemacht werden.

Wann kommt es zu einer Pflichtteilsklage?

Pflichtteilsklage

Wann habe ich Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch kann gemäß § 757 ABGB sowohl von den Kindern als auch vom Ehegatten bzw. Ehegattin oder eingetragenen Partner bzw. eingetragene Partnerin des Verstorbenen geltend gemacht werden.

Berechnung

Wie wird der Pflichtteilsanspruch berechnet?

Im Pflichtteilsrecht wird dem Pflichtteilsberechtigten ein Mindestanteil am Wert des Nachlasses des Verstorbenen gesichert. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

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